1. Kritik an Regierungskommission Krankenhausreform

Und schon wieder äußert eine Instanz des Gesundheitswesen Kritik an der Krankenhausreform. Ein Team um die Geschäftsführung einer Kreisklinik und der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling hat ein 122-seitiges Gutachten veröffentlicht. Darin wird die letzte Stellungnahme der Regierungskommission Krankenhaus kritisiert. Diese Kommission setzt sich aus siebzehn Expert:innen aus verschiedenen Bereichen zusammen und soll Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft erarbeiten. In der letzten Stellungnahme ging es konkret um die Spezialisierung und Konzentration der Gesundheitsversorgung. In der nun veröffentlichten Kritik heißt es, dass die Kommission zu eng gefasste und veraltete Daten genutzt hätte. Außerdem würden die verwendeten Daten nur bis zum Jahr 2017 reichen und nicht repräsentativ genug sein. Dadurch entstünde eine Verzerrung der Realität. Des Weiteren besagt das Gutachten, dass finanzielle Einsparungen, wie sie in der Krankenhausreform vorgesehen sind, nur durch Standortschließungen möglich seien.

Quelle: aerzteblatt.de

2. Krankenhausgesellschaft gegen Strafgebühren

Vor kurzem hatte der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte eine Notfallgebühr für Eltern vorgeschlagen. Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft wies diesen Vorschlag nun entschieden zurück. Es bräuchte keine finanziellen Hürden bei der Inanspruchnahme einer Notfallversorgung. Vielmehr sei eine funktionierende Patientenberatung und -steuerung wichtig, um echte Notfälle von Bagatellfällen zu unterscheiden. Oft seien die Wartezeiten bei ambulanten Kinderärzt:innen zu lang und den Eltern fehle es an ausreichender Gesundheitskompetenz. Solange diese Defizite bestehen dürfe man nicht mit ökonomischem Druck bestraft werden.

Quelle: dkgev.de

3. Abrechnungsbetrug im Pflegedienst

Im Kreis Unna hatte der Chef eines Pflegedienstes über Jahre hinweg zu viele Stunden bei den Kassen abgerechnet. Dazu gehörten auch Schichten, die von Angehörigen der zu pflegenden Patienten übernommen worden waren. Für diese Stunden hatte der 52-jährige Chef den Angehörigen zehn Euro pro Stunde in bar gezahlt. Der Staatsanwaltschaft zufolge war ein Gesamtschaden von mehr als acht Millionen Euro entstanden. Da viele Fälle eingestellt worden waren war am Ende des Prozesses aber nur noch die Rede von 675.000 Euro. Das zuständige Gericht hat den Pflegedienst-Chef nun zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Zum Vergleich: Uli Hoeneß bekam für Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro dreieinhalb Jahre Haft. Bei der Urteilsverkündung entschuldigte sich der Angeklagte bei der AOK und seiner Familie.

Quelle: krankenkassen.de
Quelle Hoeneß Urteil: deutschlandfunk.de

4. Seelische Gesundheit von Pflegenden

Die AOK Plus hat gemeinsam mit der Technischen Universität Dresden drei Online-Trainingsserien für Pflegende in Sachsen und Thüringen entwickelt. Das Programm zielt darauf ab, die seelische Gesundheit zu stärken und ist unabhängig von der Krankenkassenzugehörigkeit kostenlos. In den Modulen „Pausen und Erholung“, „Emotionale Kompetenzen“ und „Entspannung im Arbeitsalltag“ werden verschiedene Themen angegangen. Pflegende können lernen, wie man Erholungsstrategien anwendet, mit Emotionen besser umgeht oder stressreiche Situationen auf der Arbeit bewältigt. Das Programm wurde bereits im Rahmen eines Pilotprojekts getestet und als erfolgreich bewertet. So hätten Pflegende im Projekt zum Beispiel weniger Stresssymptome gezeigt und seien weniger emotional erschöpft gewesen. Die Trainingseinheiten dauern jeweils fünf bis sechzig Minuten und sind für alle Menschen im Pflegesetting geeignet.

Quelle: bibliomed-pflege.de

5. Ist die Pflegeausbildung bedroht?

Der Niedersächsische Pflegerat sieht die Pflegeausbildung in Gefahr. Denn infolge von zahlreichen Insolvenzen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen fallen auch dringend notwendige Ausbildungsplätze weg. Dies könnte zu einem Problem werden, wenn man bedenkt, dass der Pflegebedarf hierzulande immer weiter ansteigt und die Ausbildungen in der Pflege ein wichtiges Element zur Personalgewinnung sind. Auch die kürzlich veröffentlichten Zahlen zu sinkenden Ausbildungsverträgen seien in diesem Kontext alarmierend. Hinzu kommt, dass die Krankenhausreform es vorsieht, dass viele Krankenhäuser geschlossen werden und sich auch dies auf die Pflegeausbildung auswirken könnte. Der Niedersächsische Pflegerat hat deshalb zehn konkrete Forderungen an die Politik formuliert. Diese beinhalten unter anderem eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung, mehr Pflegestudienplätze sowie den Aufbau von Masterstudiengängen für Lehrpersonal und die Verabschiedung des Pflegestudiumstärkungsgesetzes. Außerdem sollen die Refinanzierung der Praxisanleitung gestärkt, höhere tarifliche Zulagen für Lehrende eingeführt und mehr Autonomie auf Pflegefachpersonen übertragen werden.

Quelle: bibliomed-pflege.de

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